Schutz der Gesundheit auch während der Sanierung
Bei der Sanierung von Schimmelbefall gibt es kein Standardverfahren. Ziel ist die Herstellung eines "hygienischen Normalzustands": Die Sanierung von schimmelpilzbelasteten Materialien muss das Ziel haben, die Schimmelpilze vollständig zu entfernen. Eine bloße Abtötung von Schimmelpilzen reicht nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische und reizende Wirkungen ausgehen können. Handelsübliche Anti-Schimmelmittel sind aus gesundheitlichen Gründen abzulehnen. Bei der Sanierung sind gesundheitliche Risiken für Bewohner und Sanierer durch Schutzmaßnahmen zu vermeiden.

Neben Schimmel können auch Bakterien vorliegen. Dies ist bei der Gefährdungsbeurteilung und der Sanierung zu berücksichtigen. Wenn nicht sofort mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen werden kann, sollten befallene Stellen übergangsweise möglichst ohne Staubaufwirbelung gereinigt und desinfiziert (70-80%iger Alkohol) werden.

OPTIMALER SANIERUNGSABLAUF

Hier gilt als höchste Priorität: Schutz der Gesundheit auch während der Sanierung!
So wird Schimmelpilzbefall professionell und dauerhaft entfernt:


• Ursachen-Analyse / Beseitigung der Ursache
• Gefährdungsbeurteilung
• Festlegung der Schutzmaßnahmen
• Übergangsmaßnahmen bei zeitlicher Verzögerung
• Planung der Sanierung
• Durchführung der Sanierung
• Entfernung befallenen Materials, Feinreinigung etc.
• Erfolgskontrolle
• Wiederaufbau
• Abnahme

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